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Wir betreuen und vertreten mittelständische Unternehmen wie auch Einzelpersonen außergerichtlich und gerichtlich. Wir sind
berechtigt, die Prozessvertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten sowie Sozial- und Verwaltungsgerichten zu
führen.
Zu unserem Mandantenkreis gehören Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Bauunternehmer ebenso wie private Bauherren, Vermieter und Mieter.
So sind wir in der Lage, bei rechtlichen Auseinandersetzungen die Interessen beider Streitpartner zu beurteilen und unsere Mandanten zu einem sachgerechten
und wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis zu führen.
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Unsere Tätigkeit umfasst folgende Rechtsbereiche:
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Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
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Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
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Ehe- und Familienrecht
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Arbeitsrecht
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Mietrecht
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Baurecht
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Bei Fragen aus anderen Rechtsgebieten prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Mandatsübernahme. Sollten wir aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Vertretung Ihrer Interessen gehindert sein, sind wir selbstverständlich bei der Suche nach einem geeigneten Fachkollegen behilflich.
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